Journalismus und Sprache

Österreich überlasse ich künftig dem geschätzten Herrn nömix. Beim Der Standard regen mich meistens nur die Zahlen auf. In Die Presse, bei der ich noch ein Probeabonnement habe, reagiere ich empfindlicher. (Mehrere solche Vorkommnisse und es hat sich ausgeprobt.)
In der heutigen Printausgabe vom 20.8.2010 findet sich folgender Satz:
„Der Rechtsvertreter des mutmaßlichen Opfers, Michael Lang, hatte aber Nichtigkeitsbeschwerde beim OGH eingebracht.“
Während Verbrecher in der Regel mit Gustav G. oder nur mit G. G. abgekürzt werden, (wobei übrigens immer die Unschuldsvermutung zitiert wird) werden die armen Opfer mit vollem Namen ausgeschrieben. (Wo bleibt da der Opferschutz?)
Da recherchiert Die Presse schon viel genauer. Interessant ist es, dass in dem Fall ganz zufällig der Herr Anwalt ebenfalls Lang heißt.
Da der Text schon zu lang wird, schließe ich daher hier.


  1. aber beim anwalt würde doch stehen, herr mag. michael lang, oder herr ddr. michael lang, oder?




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