Beamtendeutsch II
Kollege nömix hat ja schon ein ähnliches Zitat gebracht. Dieses aus anderer Quelle:
„Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.“
[Unterrichtsblätter für die Bundesheerverwaltung]
Und weil es so gut dazupasst:
„Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet.“
[Kommentar zum Bundesreisekostengesetz]

Donnerstag, Januar 1, 1970 at 12:00 am
jöööööööööööööö….. herzlichen Dank für den Lachanfall, den Sie mir gerade schenkten….
*immer noch kichernd*
Donnerstag, Januar 1, 1970 at 12:00 am
stirbt ein beamter auf der reise
ist es mit den spesen scheisse
Donnerstag, Januar 1, 1970 at 12:00 am
Wobei in lezterem Fall das Bundesreisekostengesetz reformierungsbedürftig ist.
Stirbt der Bedienstete während einer Dienstreise, muss er doch häufig zurück verfrachtet werden, quasi erweiterte Dienstreise als Frachtgut.