F – Ich ärgere mich

Wahrscheinlich würden mich die meisten eher zu den „Gutmenschen“ zählen. Ich kann auch einem humanen Strafvollzug einiges abgewinnen, wenn Chance auf Resozialisierung besteht.
Ich lehne die Todesstrafe ab. Nicht weil sie mir so grausam erscheint, sondern weil sie irreversibel ist und es gnügend Fehlurteile gibt. (Ansonsten wäre sie vielleicht durchaus die „humanere“ Lösung.)

Doch die Humanität hat eine Grenze. Vor einigen Tagen gab es in einigen Medien die Diskussion über ein „Bild“-Interview mit Herrn F., der wegen schweren Inzest- und Freiheitsberaubungsvergehen, vielleicht war auch ein Kindsmord dabei, in einer Anstalt für geistig abnorme Verbrecher seine Strafe abbüßt.

In meinen Augen geht es nicht um Buße sondern um Verwahrung. Jemand wie er sollte weder je die Freiheit wieder bekommen noch sollte er die Gelegenheit haben, mit anderen Leuten (ausgenommen Wärtern und behandelnden Ärzten) zu sprechen. Keinesfalls jedoch mit anderen Insassen, die vielleicht einmal herauskommen.
Jetzt habe ich also erfahren, dass Herr F. mit Vorliebe „Two and a half man“ mit Charlie Steen anschaut und bei seinem Mithäftlingen wegen seiner guten psychologischen Ratschläge beliebt ist.

Ja sind wir denn noch zu retten? Erstens gehört er in Einzelverwahrung. Denn was immer er sagt, kann die Vergiftung eines Gehirns bedeuten, dass eh schon angeschlagen ist, welches aber vielleicht aufgrund unserer großen Humanität vielleicht unter uns „normale“ Menschen entlassen wird.
Und die Internierung ist eine Dreisternpension mit Fernsehen und eigener Programmwahl.

Ja, das denke ich doch einmal, dass Auge um Auge und Zahn um Zahn vielleicht doch angebrachter wäre.
Einsperren im Keller unter Beraubung sämtlicher afferenter Stimuli. Allenfalls eine Bibel als Lektüre, aber eine kyrillische, damit er sich beim Lesen nicht zu leicht tut.

Ich habe jetzt lange gezögert, diesen Beitrag einzustellen. Vielleicht liege ich da mit einer falsch verstandenen Rachsucht ganz falsch.
Aber irgendwie erscheint mir eine Bestrafung, bei der er vielleicht sogar noch Geld verdient und sich ein bequemeres Leben innerhalb der Anstalt erwirken kann, als absolut fehl am Platz. Ich denke, er gehört bestraft. Und wenn er wirklich geistig abnorm ist, so ist er von anderen zu trennen. Eine Rehabilitierung ist bei seinem Strafausmaß nicht vorauszusetzen.

Ich freue mich über Kommentare, die mir einen Trugschluss in meiner Argumentation aufzeigen. Ich bin nicht damit zufrieden, dass ich so schreibe. Doch alles andere wäre gelogen.


  1. Ich bin trotzdem froh, dass Menschenrechte auch für jene gelten, die sie selbst nicht achten.

    Und glauben Sie mir, Herr Steppenhund, ich kenne Stein an der Donau (auch von innen). Das ist weder eine Dreisternpension noch ein Männererholungsheim.
    Ich halte Gefängnisse, in denen die Haftbedingungen so gestaltet sind, dass die Insassen nichts mehr zu verlieren zu haben, für gefährlich. Für die, die dort eingesperrt sind und für die, die dort arbeiten.

    Ob es einen Trugschluss in Ihrer Argumentationskette gibt, kann ich nicht beurteilen. Ich denke, da geht es um Haltungen und Werte, nicht um schlüssige Argumente.

    P.S. Ich hab ja selber im Gefängnis gearbeitet. Und erlebt, was es für Folgen haben kann, wenn man den Menschen dort jede Hoffnung nimmt. Damals hat das zum Mord an einer Therapeutin geführt.

  2. Es gibt… Täter, die laufen ihr Leben lang frei herum…

  3. Das passt nicht ganz zum Fall F. Ist aber m. E. dennoch interessant. Ein Gespräch mit Frederick Forsyth:

    WELT ONLINE: Sie meinen, dass die westlichen Regierungen nicht entschlossen genug gegen den Drogenhandel vorgehen?

    Forsyth: Ich habe meine Freunde gefragt, was da schiefläuft, und sie haben mir gesagt: Aufgrund von politischer Korrektheit und Menschenrechten müssen wir diesen Krieg mit Samthandschuhen führen. Wenn wir ein Drogenlager ausheben wollen, brauchen wir erst einen Durchsuchungsbefehl, aber bis der politisch korrekte Richter den erteilt hat, sind die Gangster schon über alle Berge mit der Ware.

    WELT ONLINE: Das ist eben der Unterschied zwischen einem rechtsstaatlichen Verfahren und krimineller Willkür.

    Forsyth: Der Rechtsstaat ist ja ganz in Ordnung, aber es kommt doch darauf an, wessen Recht gewahrt wird. Die Unterwelt lacht sich tot über unsere politische Korrektheit.

  4. irgendwo, irgendwann, von irgendwem hab ich mal die aussage, betreffend solcher art von verbrechen, gelesen:
    humanitärer strafvollzug ist die lehre der unbetroffenen….

    verbrechen die sich einer gesunden menschlichen vorstellungskraft und plausibilität ob ihrer grauenhaftigkeit völlig entziehen, gehören, meiner meinung nach, auch gesondert behandelt.

    und genau daraus ergibt sich die diskrepanz, bitte mich jetzt nicht falsch zu verstehen, ich bin weder befürworter der todesstrafe, aber genausowenig würd ich dem elsner eine fußfessel gönnen.

  5. ich ärgere mich auch. allerdings hat mein ärger den anfangsbuchstaben „b“ bzw. „ö“, aber auch „h“ und „k“.

    herr f. wurde rechtskräftig zu lebenslanger haft verurteilt und der fall ist damit für uns unbeteiligtes mitvolk abgeschlossen. wir sind keine opfer. wir sind keine angehörigen. deren probleme werden durch unsere erregung über herrn f. nicht einmal im ansatz gemildert. eher im gegenteil.

    soweit ich die medienberichte damals mitverfolgen konnte, hat herr f. (was sehr selten ist!) in der verhandlung alles zugegeben und das volle strafmaß verlangt (womit er seinen verteidiger ausgehebelt hat). selbst die strafrechtlich fragwürdigen punkte hat er voll und ganz angenommen… er hat dafür keine sympathie erhalten (was mich bei der tat auch wenig verwundert… aber die öffentlichkeit hat mit der sache dann auch gar nichts mehr zu tun. er ist verurteilt. punkt.

    über die annehmlichkeiten einer haft reden meist nur die menschen, die nie eine haftanstalt von innen gesehen haben. selbst die luxuriösesten haftanstalten sind keine dreisternpensionen und dieser mythos ist gefährlich.

    der trugschluß in deiner argumentation besteht darin, dass du keine wirkliche argumentation hast, sondern nur die effizienz des strafsystems in österreich in frage stellst (über das du bei weitem zu wenig informationen hast). die grundfrage ist doch: welchen zweck verfolgt bestrafung? diese frage streifst du nicht einmal.
    „geistiges vergiften“ anderer ist eine fähigkeit, die nicht jedem täter gegeben ist: auf welcher grundlage baust du deine vermutung, dass herr f. hier eine gefahr ist? aus informationen im blatt „b“? – ich bitte dich!

    warum mich „b“ und „k“ und „ö“ und „h“ so ärgern: die vergiften die gehirne weit effizienter, als es ein eingesperrter, sein restliches leben mit seiner tat und deren folgen konfrontierter (denn auch das ist haft: permanente beobachtung und psychologische bearbeitung bzw. betreuung, selbst wenn es aussichtslos ist (also ohne aussicht auf „bewährung“ im freien) dort wird man nicht „in ruhe gelassen“, haft ist keine „mönchszelle mit fernseher“, haft ist kein „pensionat“ mit DVD-player, haft ist auch kein „erholungsheim“…) mann ist.

    mich würde weit mehr interessieren, was sich „b“ oder „k“ oder „ö“ oder „h“ davon versprechen, ein paar worte von diesem mann aus der haftanstalt herauszustehlen, damit sie ihre drecksblätter füllen können. dort liegt das eigentliche problem, bei der lächerlichen justiz per medien, die die rechtsverfahren aushebelt. verurteilungen finden per zeitung statt, und das ist eine unsitte, die ins mittelalter zurückführt – aus dem wir nicht so weit heraus gekommen sind, wie wir vielleicht vermuten.

  6. Überhaupt halte ich es für einen Irrtum, F. als „geistig abnormen Rechtsbrecher“ zu klassifizieren. Klar ist der Mann abnorm, aber gewiss nicht „geistig abnorm“ nach klinischer Definition. Weil der offenkundig durchaus Herr seiner (abnormen) Sinne & ergo zurechnungsfähig ist und deswegen auch uneingeschränkt straffähig sein sollte. Imho gehörerte der in den normalen Strafvollzug.




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